Preise

Allgemeine Preisübersicht

enthält Mitgliedsbeiträge und Platzgebühren

Die Aufnahme in die Tennisabteilung setzt eine Mitgliedschaft im Hauptverein voraus.

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreichen, sind volljährig und müssen ab dem 01.01. des nächsten Geschäftsjahres den Mitgliedsbeitrag von Erwachsenen bezahlen. Sie sind somit eigenständige Mitglieder und nicht mehr im Jugend-, Familien- oder Alleinerziehendenbeitrag enthalten. Durch die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung bis zum 15.01. jeden Jahres bei der Geschäftsstelle des Hauptvereins, kann für Schüler, Studenten, FSJ oder Azubi der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr ermäßigt werden. Die Ermäßigungsmodalitäten gelten auch für Alleinerziehende, Versehrte, Behinderte und Rentner.
Beim Eintritt während des Jahres in die TSG Söflingen 1864 e.V. wird der Mitgliedsbeitrag ab dem Beitrittsmonat bis zum Jahresende anteilig berechnet.